Weichgezeichnete Außenansicht eines Mehrfamilienhauses mit zwei gut erkennbaren Balkonkraftwerken an zwei Balkonen.
Techtalk

Balkonsolar im Mehrfamilienhaus

Bereits 2025 habe ich das Thema Balkonsolar in einem Artikel über Hausautomatisierung angeschnitten. Seitdem haben wir in diesem Kontext sehr viel bewegt und Erfahrungen gemacht, welche ich gern teilen möchte. Nicht weil diese nicht grundsätzlich irgendwo vorhanden wären, sondern weil einige Dinge für mich nicht offensichtlich waren. Da hierzu einiges an verschiedenen Themen zusammen kommt, möchte ich auf dem letzten Artikel aufbauen und eine Serie beginnen.

  1. Hausautomatisierung ohne Cloud
  2. Balkonsolar im Mehrfamilienhaus (dieser Artikel)
  3. Stromnutzung und Lastprofile
  4. Batteriespeicher für/mit Balkonkraftwerke
  5. Regelungstechnik in der Hausautomatisierung
  6. Informationen sichtbar machen
  7. Vom Balkonkraftwerk zum lokalen Energienetz

Ausgangsmotivation

Wer monatlich eine Stromrechnung im dreistelligen Bereich erhält, beschäftigt sich zwangsläufig irgendwann mit der Frage, wie sich der eigene Stromverbrauch reduzieren lässt. Dabei ging es jedoch nie um die wirklich einfachen Fragen wie „Tut es nicht auch ein Bildschirm weniger?“ oder „Muss der Server wirklich rund um die Uhr laufen?“. Im Vordergrund stand vielmehr die Frage, wie sich unnötiger Verbrauch vermeiden lässt, ohne dabei auf Komfort oder bestehende Gewohnheiten verzichten zu müssen.

Dieses Unterfangen war durchaus von Erfolg gekrönt. Von der obligatorischen Umstellung von Glühbirnen auf Energiesparlampen und später LED über den Austausch älterer Hardware bis hin zum Ersatz des HP Microserver N40L durch eine deutlich effizientere Eigenbau-Lösung auf Basis eines Intel i5-8600T konnten zahlreiche Verbraucher optimiert werden.

Dem gegenüber stehen jedoch die Veränderungen des Alltags. Mehr und größere Monitore, ein neuer Backofen, der häufiger genutzt wird, oder eine Monoblock-Klimaanlage, bei welcher gefühlt 80 % der aufgenommenen Energie direkt aus dem Fenster verschwinden, sorgen letztendlich dennoch für einen steigenden Stromverbrauch.

Die Idee, einen Teil dieses Verbrauchs mit Hilfe von Solarzellen auszugleichen, begleitet mich daher bereits seit vielen Jahren. Im Gegensatz zu diversen Geschichten über eher „kreative Lösungen“ kam das unauffällige/heimliche Anbringen und Anschließen einzelner Solarmodule samt Wechselrichter für mich jedoch nie in Frage.

Den entscheidenden Impuls brachten letztlich die sogenannten Steckersolarkraftwerke, welche es auch Bewohnern von Mehrfamilienhäusern und sogar Mietern ermöglichen sollten, erneuerbare Energien in den Alltag zu integrieren. Der konkrete Auslöser war schließlich die Freigabe von Wechselrichtern mit einer Einspeiseleistung von 800 W.

Bestandsaufnahme

Gerade in den frühen Zeiten teurer Solarzellen hörte man oft Argumente wie „Wenn Dein Dach / Balkon / … nicht nach Süden zeigt, kannst Du es gleich lassen.“. Nun, meine Wohnung verfügt gleich über zwei Balkone. Keiner davon zeigt nach Süden. Der kleinere der beiden Balkone zeigt nach Osten – genauer gesagt Ost-Südost, der größere nach Westen – genauer gesagt West-Nordwest. Da steckt das Wort „Nord“ drin, also schonmal ganz schlecht. Aber gut, die Preise sind ja gesunken, also weiter im Plan.

Als nächstes wurde ein Gliedermaßstab bemüht, um die Geländerlänge der insgesamt 5 Balkonseiten zu vermessen. Während die 3 kurzen Seiten für alle Standardmodule zu klein sind, vermag zumindest die Front des großen Balkons zwei 500W Module aufzunehmen. Mit West-Nordwest und partieller zeitlicher Verschattung durch einen Baum. Der „hinten“ getaufte Balkon würde die Solarmodule also mehr zur Dekoration bekommen, als für echte Stromerzeugung.

Nun zu „vorn“: Die Front des Balkons war schlichtweg zu klein, selbst für zwei 450W Module. Allerdings ist der Balkon freistehend, ein klein wenig Überstand würde also niemanden stören, oder? Und die Preise für ein 2x450W Kraftwerk sind nun wirklich ok, also einfach versuchen?

Funktionierende Außensteckdosen gab es übrigens auf beiden Balkonen nicht, es waren also wirklich die besten Voraussetzungen für den Einsatz von Balkonsolaranlagen. Zumindest war der Vermieter von der Idee überzeugt.

Die rechtliche Lage

Nahezu alle Artikel, welche ich zu dem Thema gefunden und gelesen habe, weisen darauf hin, dass die Zustimmung des Wohnungseigentümers erforderlich sei. Diese dürfe nur aus gewichtigen Gründen verweigert werden. Soweit, so gut. Keiner dieser Artikel erwähnte jedoch auch nur mit einem Satz die Besonderheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nun mag man an dieser Punkt einwenden, dies sei selbstverständlich. Für uns war es das nicht.

Bevor wir uns also mit Modulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern beschäftigen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und auf einige Punkte, die uns im Vorfeld niemand verraten hatte.

Die Installation eines Balkonkraftwerks stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Dies gilt auch dann, wenn nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird und die Module lediglich am Balkongeländer befestigt werden. Ausschlaggebend ist bereits die dauerhafte Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes. Seit Oktober 2024 werden Steckersolargeräte jedoch im Wohnungseigentumsgesetz als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen behandelt. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung durch die Gemeinschaft. Ein vollständiges Verbot ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Hierzu zählen beispielsweise Sicherheitsaspekte oder besondere bauliche Anforderungen.

Wichtig ist jedoch ein Detail, welches in vielen Artikeln nur am Rande erwähnt wird:
Der gesetzliche Anspruch ersetzt nicht den Beschluss der Eigentümerversammlung. Auch wenn die Zustimmung im Regelfall erteilt werden muss, sollte der formale Weg eingehalten werden. Eine eigenmächtige Installation kann trotz bestehendem Anspruch problematisch werden. Der Bundesgerichtshof hat dies 2025 noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Im konkreten Fall bedeutete dies, dass neben der Abstimmung mit dem Eigentümer zusätzlich ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbereitet und eingebracht werden musste.

Rückblickend wäre es hilfreich gewesen, wenn dies in den Ratgebern deutlicher hervorgehoben worden wäre, wir haben nämlich erstmal installiert und damit potentiell viel guten Willen verspielt.

Argumentationshilfen und die Realität

Die Gesetzeslage ist die eine Seite. Die Realität innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist oftmals eine andere. Nicht jede Diskussion wird ausschließlich auf Basis technischer Fakten geführt. Neben sachlichen Fragen gibt es häufig auch emotionalen Widerstand gegen Veränderungen, welcher sich in ganz unterschiedlichen Formen äußern kann. Vermutlich gilt diese Erkenntnis nicht nur für Balkonkraftwerke, sondern ganz allgemein für Eigentümerversammlungen.

Genau diese Erfahrungen dürften mit ein Grund dafür gewesen sein, warum der Gesetzgeber Steckersolargeräte mit dem Solarpaket I in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen und § 20 Abs. 2 WEG entsprechend erweitert hat. Die grundsätzliche Zulässigkeit soll damit nicht länger von persönlichen Vorlieben einzelner Eigentümer abhängen.

Besonders hilfreich war dabei für uns die Bundestagsdrucksache 20/12146. Dort wird ausdrücklich ausgeführt, dass Steckersolargeräte grundsätzlich ermöglicht und ihre Umsetzung nicht unnötig erschwert werden sollen. Für Eigentümergemeinschaften bedeutet dies, dass die konkrete Ausgestaltung geregelt werden kann, die Nutzung selbst jedoch nicht grundlos verhindert werden soll.

Die Grenze der Zulässigkeit liegt dort, wo anderen Wohnungseigentümern hierdurch über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Dies ergibt sich aus §14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Im konkreten Fall bedeutete dies:

  • keine relevante Verschattung benachbarter Flächen,
  • fachgerechte Montage mit zugelassenen Halterungen und zusätzlichen Sicherungen,
  • keine Einschränkung der Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum.

Damit waren aus unserer Sicht keine unzumutbaren Beeinträchtigungen anderer Eigentümer zu erwarten. Die Nutzung wird über §19 Abs. 1 WEG geregelt, während die bauliche Ausführung nach §20 Abs. 1 WEG, sowie §20 Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 WEG und §20 Abs. 3 WEG gestattet wird.

Für uns erwiesen sich insbesondere folgende Quellen als hilfreich:

Eine Besonderheit ergab sich dabei aus einem Umstand, den wir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht auf dem Schirm hatten: Die Anlagen waren bereits installiert. Da keinem von uns bewusst war, dass zusätzlich ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein würde, wurde das Projekt zunächst umgesetzt und erst später im Rahmen der Eigentümerversammlung vorgestellt. Rückblickend wäre der umgekehrte Weg sicherlich eleganter gewesen.

Die Reaktion fiel jedoch deutlich entspannter aus, als zunächst befürchtet.

Zumindest überwiegend.

Im Rahmen der Diskussion wurden zahlreiche Fragen gestellt und Bedenken geäußert. Neben den bereits erwähnten optischen Aspekten wurde unter anderem auch behauptet, die Anlage verursache hörbare Geräusche. Dies war insofern bemerkenswert, als sich Wechselrichter und Module unmittelbar neben einem Schlafzimmer befinden und dort auch nachts keine ungewöhnlichen Geräusche wahrgenommen werden können. Entsprechend wurde in der Versammlung versichert, dass die Anlage im normalen Betrieb geräuschlos arbeitet.

Interessanterweise blieb es nicht bei diesem einen Punkt. Im Verlauf der Diskussion wurden weitere Vorwürfe und Behauptungen geäußert, für welche sich weder während der Versammlung noch später eine tatsächliche Grundlage erkennen ließ. Auch solche Situationen gehören offenbar zum Alltag vieler Eigentümergemeinschaften – nicht jede Diskussion wird ausschließlich auf Basis technischer Fakten geführt. Manche Menschen lehnen Veränderungen grundsätzlich ab. Andere vertreten ihre Positionen mit großer Emotionalität und gelegentlich auch mit einer Wortwahl, die eher an Stammtisch als an Sachargumente erinnert.

An dieser Stelle half letztlich nur eines: Ruhe bewahren.

Umso wichtiger erschien es, nicht auf derselben Ebene zu antworten.

Stattdessen erwies es sich als deutlich zielführender, sachlich zu bleiben, Einwände ernst zu nehmen und sich immer wieder auf die tatsächlichen Fakten sowie die gesetzlichen Grundlagen zu berufen. Nicht jede Meinung lässt sich ändern. Viele Befürchtungen lassen sich jedoch entkräften.

Interessant war dabei auch eine Erkenntnis, die vermutlich nicht auf Balkonkraftwerke beschränkt ist. Je konkreter die Diskussion wurde, desto sachlicher verlief sie. Aus abstrakten Aussagen wie:

„Die Dinger sind hässlich.“

wurden plötzlich konkrete Fragen:

  • Wie werden die Module befestigt?
  • Welche Leistung ist geplant?
  • Entstehen Geräusche?
  • Was passiert bei Sturm?
  • Wer haftet bei Schäden?
  • Kann die Anlage später wieder entfernt werden?

Und genau diese Fragen lassen sich beantworten. Letztlich wurde die Installation einstimmig genehmigt.

Besonders interessant war dabei ein Detail: Im Vorfeld waren verschiedene Kompromisse erarbeitet worden, um die Zustimmung innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern. Dazu gehörten beispielsweise Vorgaben zu einem möglichst einheitlichen Erscheinungsbild der Anlagen. So war unter anderem vorgesehen, dass an den Frontseiten grundsätzlich zwei Module installiert werden sollten, um ein einheitliches Bild zu erzeugen. Rückblickend erschien dies durchaus sinnvoll, immerhin waren die bereits installierten Anlagen ebenfalls auf diese Weise ausgeführt worden. Im Verlauf der Diskussion änderte sich die Sichtweise jedoch merklich. Als klar wurde, dass Steckersolargeräte inzwischen gesetzlich privilegiert sind und es nicht mehr um die Frage „Ob?“, sondern nur noch um die Ausgestaltung ging, fielen viele der ursprünglichen Vorbehalte überraschend schnell.

Die ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen wurden nach und nach wieder gestrichen. Plötzlich überwog die Ansicht, dass nicht jeder Eigentümer zwei Module benötigen würde und man daher auch keine entsprechende Vorgabe machen sollte. Rückblickend war dies vielleicht die spannendste Erkenntnis der gesamten Diskussion. Der eigentliche Widerstand richtete sich offenbar weniger gegen einzelne technische Details als vielmehr gegen die Veränderung an sich.

War diese Hürde erst einmal überwunden und stand die grundsätzliche Zulässigkeit außer Frage, wurden viele Punkte, die zuvor mit großer Vehemenz vorgetragen worden waren, erstaunlich schnell nebensächlich. Vermutlich ist auch diese Erkenntnis nicht auf Balkonkraftwerke beschränkt.

Planung und Montage

Mit den formalen Fragen geklärt, konnte nun endlich die eigentliche Planung für die folgenden Phasen beginnen.

Zumindest theoretisch. Denn wie sich herausstellen sollte, hatte sich das Haus offenbar gegen den Einsatz von Standard-Solarmodulen verschworen.

Während der Balkon „hinten“ problemlos Platz für zwei Module bot, erwies sich die Situation am Balkon „vorn“ als deutlich komplizierter. Die Front war schlichtweg ein wenig zu kurz. Nicht viel, aber gerade genug, um selbst zwei 450W Standardmodule eigentlich auszuschließen. Glücklicherweise befindet sich der Balkon an der Außenseite des Gebäudes, sodass ein geringer Überstand niemanden stören dürfte. Die Entscheidung fiel daher zugunsten von zwei Modulen samt Symmetrie und gegen eine technisch sauberere, aber leistungsschwächere Lösung mit nur einem Modul irgendwo „mittendrin“.

Einfacher wurde es ab da aber auch nicht. Die verwendeten Halterungen passten gerade so zwischen die seitlichen Begrenzungen des Balkons. Mit „gerade so“ ist dabei tatsächlich gemeint, dass kein einziger Millimeter Spiel mehr vorhanden ist. Die äußeren Haken liegen unmittelbar an den seitlichen Geländerelementen an, die Module klemmen in der Mitte fest aneinander. Mehr Platz war schlichtweg nicht vorhanden.

Eine weitere Überraschung offenbarte sich an der Unterseite des Balkongeländers. Die Solarmodule verfügen dort über vier Befestigungspunkte, das Balkongeländer jedoch lediglich über drei tragende Elemente. Zwei davon befinden sich an den Außenseiten, eines genau in der Mitte. Eine direkte Montage war damit nicht möglich.

Untersicht eines Balkongeländers mit zwei montierten Solarmodulen. Sichtbar sind die Halterungen, die verlängerte Montageschiene sowie die Befestigungspunkte am Geländer.
Die vier Modulhalterungen treffen auf lediglich drei tragende Elemente des Balkongeländers. Eine verlängerte Montageschiene verbindet beide Systeme miteinander.

Mir war schnell klar, dass hier eine Schiene Abhilfe schaffen müsse. Allerdings sind stabile, günstige und drei Meter lange Stahlschienen nun nicht gerade an jeder Ecke zu bekommen. Zufälligerweise hatte ich erst wenige Monate zuvor meine Küche renoviert und auf einem Balkon standen noch die Reste einer METOD-Montageschiene herum – etwas mehr als ein Meter lang. Mit einem Preis von etwa 20 Euro pro zwei Meter Schiene durchaus erschwinglich und dank des nahe gelegenen IKEA auch problemlos zu beschaffen, war die Idee schnell geboren.

Ein kurzer Einsatz des Dremels später konnten eineinhalb METOD-Schienen die benötigte Verbindung zwischen den drei Haltepunkten des Geländers und den vier Befestigungspunkten der Module herstellen. Glücklicherweise befindet sich die Verbindungsstelle der beiden Schienen genau an einer der Modulbefestigungen. Dadurch konnte die Verschraubung des Moduls mit dem Balkongeländer gleichzeitig dazu genutzt werden, die beiden Schienen miteinander zu verbinden. Richard Dean Anderson wäre vermutlich stolz auf mich.

Detailaufnahme zweier miteinander verbundener Metallschienen. Die Verbindungsstelle wird durch mehrere Schrauben fixiert und dient als Verlängerung der Montageschiene eines Balkonkraftwerks.
Aus zwei Schienen wurde eineinhalb: Die Verbindungsstelle der verlängerten Montageschiene wird durch die Befestigung des Solarmoduls zusätzlich stabilisiert.

So improvisiert die Konstruktion zunächst erscheinen mag, verteilt sie die Last gleichmäßig, ist stabil und hat sich im Betrieb bislang vollkommen unauffällig verhalten. Abgerundet wurde das Ganze auf Wunsch besorgter Nachbarn durch zusätzliche Sicherungsseile, welche im unwahrscheinlichen Fall eines Versagens zumindest einen Absturz der Module verhindern würden.

Interessanterweise erwies sich die mechanische Montage als deutlich komplexer und zeitaufwendiger als die elektrische Installation. Bei der Montage von Kabeln und Wechselrichter kann man nahezu nichts falsch machen. Die Stecksysteme sind praktisch narrensicher. Gut, man sollte die Kabel von den Modulen paarweise führen und verbinden, aber das ist nun wirklich Stoff der fünften Klasse.

Die eigentliche Herausforderung bestand vielmehr darin, Standardkomponenten an einen Balkon anzupassen, welcher offensichtlich nie für die Aufnahme von Solarmodulen vorgesehen war.

Rückblickend würde ich allerdings den Wechselrichter nicht mehr direkt an den Solarmodulen montieren. Diesem sollte später nämlich noch ein Umzug bevorstehen.

Erste Erfahrungen

Nach Monaten der Recherche, Diskussionen und Montagearbeiten bestand die eigentliche Inbetriebnahme letztlich darin, einen Stecker in die Steckdose zu stecken. Und tatsächlich: Strom floss.

Nach all den rechtlichen Fragen, den Überlegungen zur Montage und der einen oder anderen improvisierten Lösung war dies fast schon unspektakulär. Die Wechselrichter verrichteten ihre Arbeit, die Zähler drehten sich etwas langsamer und die Solarmodule taten genau das, was man von ihnen erwartet hatte.

Oder vielmehr: Fast. Denn wie sich herausstellen sollte, waren einige der Annahmen, mit denen wir in das Projekt gestartet waren, schlichtweg falsch. Insbesondere der Balkon „hinten“ war ursprünglich eher als Dekoration gedacht. West-Nordwest, teilweise verschattet und mit dem Wort „Nord“ in der Beschreibung konnte davon ja eigentlich nichts Vernünftiges zu erwarten sein. Schließlich hört man seit Jahren, dass alles, was nicht exakt nach Süden zeigt, wirtschaftlich kaum sinnvoll sei. Die Realität sah erfreulicherweise anders aus.

Gestapelte Balkengrafik des stündlichen Solarertrags zweier Balkonkraftwerke. Die dunkel-orangefarbenen Balken zeigen den Ertrag des südostseitigen Balkons "vorn", die hell-orangenen Balken den Beitrag des west-nordwestseitigen Balkons "hinten". Während morgens vor allem die vorderen Module Strom liefern, steigt der Anteil der hinteren Module am Nachmittag deutlich an.
Stündlicher Solarertrag beider Balkone an einem sonnigen Tag. Der Balkon „vorn“ (dunkel-orange) dominiert in den Vormittagsstunden, während der ursprünglich eher als Dekoration betrachtete Balkon „hinten“ (hell-orange) insbesondere am Nachmittag einen spürbaren Beitrag leistet.

Natürlich erreicht der Balkon „hinten“ nicht die Erträge des Balkons „vorn“. An guten Tagen liefert er jedoch durchaus auch mal 600 W und trägt damit erheblich zum Gesamtertrag bei. Noch interessanter sind allerdings die weniger perfekten Tage. Selbst bei Regen oder starker Bewölkung werden häufig noch 50 bis 100 W erreicht. Das entspricht immerhin einem Drittel bis zwei Dritteln der dauerhaften Grundlast. Bei mir liegt diese bei rund 150 W. Router, Kühlschrank, Server, Ladegeräte und zahlreiche andere kleine Verbraucher sorgen dafür, dass praktisch rund um die Uhr Energie benötigt wird. Über einen Tag betrachtet entspricht dies bereits etwa 3,6 kWh, über ein Jahr hinweg rund 1.300 kWh. Auch Kleinvieh macht bekanntlich Mist.

Wann genau sich das teurere Balkonkraftwerk „hinten“ amortisiert hat, vermag ich noch nicht so wirklich zu sagen. Insgesamt erweist es sich jedoch als deutlich nützlicher als erwartet. Vielleicht nicht unbedingt für spektakuläre Ertragsrekorde, dafür aber für etwas deutlich Wichtigeres: Die Deckung der Grundlast.

Und genau dort liegt letztlich die eigentliche Stärke von Balkonkraftwerken. Nicht jeder Sonnenstrahl muss den Backofen oder die Klimaanlage betreiben. Oft reicht es schon, wenn Router, Kühlschrank und der Rest des digitalen Alltags tagsüber nicht mehr vollständig vom Stromversorger versorgt werden müssen.

Zwei Balkone, zwei Wechselrichter und trotzdem nur 800 W

Bereits bei der Planung war klar, dass jeder Balkon seinen eigenen Wechselrichter erhalten würde. Die beiden Balkone liegen weit auseinander und die Idee, Gleichstromleitungen quer durch die Wohnung zu verlegen, erschien weder besonders elegant noch besonders sinnvoll. Zwei Balkone bedeuteten daher zwangsläufig zwei Wechselrichter und damit technisch betrachtet auch zwei Balkonkraftwerke.

Die eigentliche Überraschung bestand jedoch darin, dass dies an der zulässigen Einspeiseleistung nichts ändert. Entscheidend ist nämlich nicht die Anzahl der Module oder Wechselrichter, sondern die maximale Einspeiseleistung pro Zähler. Diese ist aktuell auf insgesamt 800 W begrenzt. Gleichzeitig dürfen bis zu 2000 W Modulleistung installiert werden, um auch bei ungünstigen Ausrichtungen oder Teilverschattung möglichst häufig die maximal zulässige Einspeiseleistung zu erreichen. Im konkreten Fall entfielen etwa 900 W Modulleistung auf den Balkon „vorn“ und rund 1000 W auf den Balkon „hinten“. Eine wirklich sinnvolle Verteilung sieht anders aus. Wäre die Front des vorderen Balkons etwas größer gewesen, wären vermutlich sämtliche Module dort gelandet. Letztlich bestimmte jedoch die verfügbare Fläche die Aufteilung und nicht irgendein ausgeklügeltes Konzept.

Im Zuge der Anmeldung ergab sich hierzu auch ein interessanter Austausch mit dem Netzbetreiber. Die Verwendung von zwei Wechselrichtern wurde dort zunächst kritisch hinterfragt, da deren maximale Ausgangsleistung die zulässigen 800 W überschritten hätte. Als Lösung erwies sich jedoch die softwareseitige Begrenzung der Wechselrichter. Aus Sicht des Netzbetreibers stellte dies eine ausreichende Lösung dar. Dabei musste die Aufteilung nicht zwangsläufig 400 W zu 400 W betragen. Auch andere Verteilungen wurden akzeptiert, solange die gemeinsame maximale Einspeiseleistung von 800 W eingehalten wurde.

Interessanterweise existiert das beschriebene Setup gleich zweimal in zwei benachbarten Wohnungen. Die grundsätzliche Anordnung aus Ost-Südost und West-Nordwest ist identisch, allerdings unterscheiden sich die tatsächlichen Erträge durch lokale Gegebenheiten. Während die hinteren Module der einen Wohnung durch einen Baum zeitweise verschattet werden, ist dies in der anderen Wohnung deutlich weniger ausgeprägt. Entsprechend fiel auch die Begrenzung der Wechselrichter unterschiedlich aus. In einem Fall erwies sich eine Verteilung von 600 W zu 200 W als sinnvoll, im anderen eine Begrenzung auf 500 W zu 300 W. Entscheidend war dabei nicht, jedem Wechselrichter den gleichen Anteil zuzuweisen, sondern den zu erwartenden Erträgen der jeweiligen Balkone Rechnung zu tragen.

Auch der Hinweis, die Leistungsgrenzen zukünftig abhängig von Tageszeit, Sonneneinstrahlung oder aktuellem Ertrag dynamisch anzupassen, stieß in der Korrespondenz auf keinen grundsätzlichen Widerspruch. Dies darf aber gern im Einzelfall mit dem eigenen Netzbetreiber abgeklärt werden.

Gerade die Ost-West-Kombination erwies sich als überraschend vorteilhaft. Während klassische Südanlagen ihre Leistung überwiegend zur Mittagszeit erreichen, verteilt sich die Erzeugung hier über einen größeren Teil des Tages. Morgens dominiert der Balkon „vorn“, während sich der Schwerpunkt am Nachmittag zunehmend auf den Balkon „hinten“ verlagert. Dies führt zwar nicht zu spektakulären Spitzenleistungen, sorgt jedoch für einen vergleichsweise gleichmäßigen Ertrag.

Inwiefern sich dieser Ertrag mit dem eigenen Verbrauch deckt, ist dabei eine andere Frage. Die Sonne richtet sich nur selten nach dem eigenen Stromverbrauch.

Ein paar Tage im Rückwärtsgang

Interessanterweise war für wenige Tage sogar noch ein klassischer Ferraris-Zähler installiert. Dieser verhielt sich erwartungsgemäß wenig begeistert über die ungewohnte Situation und drehte sich bei ausreichend Sonnenschein tatsächlich langsam – fast schon quälend – rückwärts. Der Zeitraum war allerdings so kurz, dass sich die dadurch eingesparten Kilowattstunden vermutlich im Centbereich bewegt haben dürften.

Nach nicht einmal einer Woche wurde der ohnehin bereits geplante Zählerwechsel durchgeführt und ein moderner Zweirichtungszähler installiert. Ob der zeitliche Zusammenhang nun reiner Zufall oder eine besonders gelungene Form von Humor war, vermag ich nicht zu beurteilen.

Mit dem neuen Zähler änderte sich jedoch auch die Perspektive. Bis zu diesem Zeitpunkt lautete die entscheidende Frage, ob die Solarmodule überhaupt sinnvoll Strom erzeugen würden.

Diese Frage war überraschend schnell beantwortet. Interessanter wurde plötzlich eine ganz andere Frage. Wann wird der Strom eigentlich verbraucht?

Denn so erfreulich die ersten Ertragskurven auch waren, ein Problem blieb bestehen: Die Sonne richtet sich nur selten nach dem eigenen Stromverbrauch. Router, Kühlschrank und Server freuen sich zwar über jedes Watt, Backofen, Geschirrspüler und Klimaanlage leider nicht. Und der Strom, welcher gerade nicht benötigt wird, verschwindet ohne weitere Gegenleistung im Netz.

Damit begann letztlich ein ganz neues Thema. Nicht die Erzeugung von Strom sollte sich als die eigentliche Herausforderung herausstellen, sondern dessen Nutzung.

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